Allgemeine Geschäftsbedingungen JHJ Nutzfahrzeuge Janbaz Haiderie e.K.
Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen sowie gebrauchten Ersatzteilen und deren gebrauchtem Zubehör von der Firma: JHJ Nutzfahrzeuge Janbaz Haiderie e.K. Berzeliusstrasse 11 22113 Hamburg Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1. Kaufvertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten: Der Kaufvertrag wird angebahnt, indem der Käufer bei dem Verkäufer eine Bestellung abgibt. An diese Bestellung ist der Käufer zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der vorgenannten Frist von 2 Wochen schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung tatsächlich ausgeführt.
2. Zahlung: Der Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen sind vor Übergabe des Kaufgegenstandes bei Aushändigung oder nach dem Empfang der Rechnung (üblicher Postlauf) zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
3. Preise: Die ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
4. Abnahme: Der Verkäufer informiert den Käufer, ,wenn der Kaufgegenstand zur Abholung bereit steht (Bereitstellunganzeige). Der Käufer ist verpflichtet, das Gebrauchtfahrzeug innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Verkäufer dem Käufer im Falle der Nichtabnahme eine weitere Frist von 8 Tagen für die Abnahme des Kaufgegenstands zu setzen. Nach dem Ablauf dieser weiteren Frist tritt Verzug ein. Der Verkäufer ist u.a. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 10 Prozent des Bruttokaufpreises für das Gebrauchtfahrzeug. Dem Verkäufer bleibt nachgelassen, einen höheren Schadenersatzbetrag konkret nachzuweisen, der Käufer kann ebenfalls einen konkret niedrigeren Schadenersatzbetrag nachweisen.
5. Sachmängelhaftung: Soweit der Käufer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), ist die Haftung für Sachmängel des Gebrauchtfahrzeuges ausgeschlossen. War ein Mangel des Kaufgegenstands bei der Untersuchung nicht erkennbar (vgl. § 377 Abs. 2, 2. Alt. HGB) oder hat der Verkäufer den Mängel arglistig verschweigen (§ 377 Abs. 4 HGB), gilt der Gewährleistungsausschluss nicht. Ebenso gilt die Haftungsfreizeichnung nicht bei für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit (vgl. (§ 309 Nr. 7 Buchst, a BGB).
6. Haftung: Bei verschuldensabhängiger Haftung haftet der Verkäufer nur im Falle des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn a) der Verkäufer, seine gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht verletzten oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung begehen (vgl. § 309 Nr. 7 Buchst, b BGB), b) der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, c) eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eintritt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Käufers oder einer vorsätzlichen oder fahr lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Käufers beruhen.
7. Gerichtsstand: Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand (Hamburg).